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5G – wo stehen wir?

Mehrere Antennenprojekte im Vallon de St-Imier sind auf Eis gelegt. Seit 2019 gibt es zahlreiche Einsprachen, etwa 1000 für das gesamte Vallon. Zwischen Sommer 2021 und Mai 2022 waren es in Biel 3000. Die Zahl der Einsprachen in der Schweiz dürfte in die Zehntausende gehen.

Da die Einführung von 5G eine große Anzahl zusätzlicher Antennen erfordert, sie wird auf 40.000 geschätzt, hat der Blick aufgedeckt, dass die Netzbetreiber Standortjäger beauftragen, die den Eigentümern von Grundstücken, auf denen eine 5G-Antenne errichtet werden soll, eine Miete von bis zu 50.000 Euro pro Jahr anbieten.

Abgesehen davon bedauern wir einen allgemeinen Mangel an Transparenz und Informationen seitens der Gemeinden. Ein Leitfaden für Gemeinden, der vom Schweizerischen Gemeindeverband unterzeichnet wurde, legt fest, dass die Gemeinden offensiv informieren müssen, um Vertrauen zu schaffen. In einer Mitteilung an unseren Verein bestätigt SALT: «…das zuständige Bundesamt hat eine grosszügige Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung empfohlen, um ihr das Verständnis und die Akzeptanz einer komplexen und umstrittenen Technologie zu erleichtern». Unsere Nachforschungen im Jahr 2020 ergaben, dass dieser Leitfaden keiner unserer Gemeindebehörden bekannt war, und einige von ihnen zögerten nicht, die Baugesuche vor Ende der Konsultationsfrist abzuschließen.

Ein weiteres großes Problem: Laut plannetzwerk.ch überschreiten in der Schweiz von den über 20.000 bereits in Betrieb befindlichen Mobilfunkstandorten 20% die in der Bundesverordnung festgelegten Strahlungswerte.

Die Materie der Mobiltelefonie ist komplex, und die Betriebskontrollen erfordern eine Vernetzung, die wir mit anderen Vereinen in der Region, der Romandie und der Schweiz anstreben. Mit unseren begrenzten Kapazitäten sind wir auf diejenigen angewiesen, die sich in diesem Kampf engagieren wollen, sei es durch Einsprachen, finanzielle Unterstützung oder als Freiwillige.

Zum Schluss gibt es doch noch eine gute Nachricht für Menschen, die unter den Strahlen, bzw. an Problemen leiden, welche auf das Vorhandensein eines Magnetfeldes zurückgeführt werden. Das BAFU hat das Institut für Familienmedizin der Universität Freiburg beauftragt, eine medizinische Beratungsstruktur aufzubauen (mednis@hin.ch). Diese Einrichtung kann direkt kontaktiert werden, um kompetente Auskünfte zu erhalten und den medizinischen Bereich besser zu informieren.

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Entscheid des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat eine lange erwartete Entscheidung gefällt. Schutz vor Strahlung berichtet:

Endlich liegt jetzt ein mit Spannung erwartetes Bundesgerichtsurteil vor, doch beantwortet es nur einen Teil der offenen Fragen zu 5G. Auf einem Mehrfamilienhaus in Steffisburg BE soll eine Mobilfunkanlage mit adaptiven 5G-Antennen entstehen. Das Gericht entschied, die Antenne dürfe zwar erstellt, jedoch nur wie eine 4G-Antenne betrieben werden. Das bedeutet: Die Anwendung eines «Korrekturfaktors» sowie die regelmässige Überschreitung der Grenzwerte müssten in einem separaten Verfahren geprüft werden. Der Entscheid lässt darauf schliessen, dass eine rasche Einführung von ultraschnellem 5G – wie es die  Mobilfunklobby und Bundesrat beabsichtigten – vom Tisch ist.

Hier geht’s zur Medienmitteilung des Bundesgerichts

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Antennenprojekt St-Imier

Im Amtsanzeiger von Courtelary wurde am 13. Januar das Abänderungsprojekt einer bestehenden Mobiltelefonantenne in St-Imier publiziert. Unser Verein ermutigt die betroffene Bevölkerung (innerhalb von 2,2 km der Antenne wohnhaft), gegen dieses Projekt Einsprache zu machen. Für eine gültige Einsprache braucht es einen an das Bezirksamt adressierten Brief, welcher Name und Adresse des Absenders trägt. Der Brief muss datiert und unterschrieben sein. Der Einsendetermin ist der 12. Februar (Datum des Poststempels). Der Brief muss nicht eingeschrieben sein.

Wir stellen hier ein einfaches Modell zur Verfügung, welches kopiert und verwendet werden kann.

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Absender: Name, Adresse, Ort, Datum

Préfecture du Jura bernois
Rue de la Préfecture 2
2608 Courtelary

Betrifft: Projekt eBau 2022-14981
Gesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG und Salt Mobile AG 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe vom oben genannten Projkekt, welches im «Feuille d’Avis du district de Courtelary» vom 13. Januar 2023 publiziert ist, Kenntnis genommen und erhebe mit diesem Schreiben Einsprache gegen dieses Projekt.

1. In Bezug auf 5G wird in der Literatur von großen und zahlreichen Gesundheitsrisiken berichtet, die den erwarteten Nutzen bei weitem übersteigen.  Die Schädlichkeit dieser neuen Technologie für Lebewesen in einer vom Bund geleiteten Studie wird von den Ärzten für die Umwelt bestätigt. Der Bevölkerung diese Strahlung aufzuzwingen, ohne sie vorher zu konsultieren, ist respektlos und undemokratisch. 

2.Abgesehen von den technischen und rechtlichen Aspekten stelle ich die Relevanz der Einführung von 5G in Frage. Die Netzabdeckung im Vallon de St-Imier ist hervorragend und eine schnellere Verbindung über Glasfaser, die in allen Schweizer Gemeinden vorhanden ist, ist für höhere Ansprüche leicht zugänglich. 
Wenn die Wissenschaft die Unschädlichkeit der ausgestrahlten Wellen nicht bestätigen kann, gilt das Vorsorgeprinzip. Dies gilt umso mehr, als die Grenzwerte für adaptive Antennen noch immer auf politischer Ebene diskutiert werden, was den Bürgerinnen und Bürgern keine Möglichkeit gibt, sich zu entscheiden. 

3. Da es sich um eine Anlage handelt, deren Strahlung das Gebiet des Parc jurassien de la Combe-Grède betreffen würde, der vom Eidgenössischen Departement des Innern zum «Naturmonument von nationaler Bedeutung» erklärt wurde, ist inakzeptabel, da die Antenne in der Nähe des Parks installiert wird. Wie vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erklärt wurde, muss die Gesuchstellerin zwingend eine vollständige Beurteilung des betroffenen Gebietes beantragen. Dies geschah aber nicht.

Vor diesem Hintergrund darf die Anlage nicht bewilligt werden und die Baubewilligung ist abzulehnen. 

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Die Karte unten zeigt den Radius beider Antennen, Vieille Vacherie und St-Imier. Anwohner innerhalb dieses Gebiets können Opposition einreichen, was wir für das ProjektVieille Vacherie getan haben.

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Neue 5G Antenne in Villeret

Am 14. Oktober wurde im Feuille d’avis von Courtelary das Projekt der Swisscom für eine Erweiterung der bestehenden Antenne in der Vielle Vacherie publiziert.

Diese Woche haben wir an alle Haushalte in Villeret und diejenigen in St-Imier, welche innerhalb der Zone liegen, folgenden Brief geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde und Mitglieder unseres Vereins,

Wie Sie vielleicht im Mitteilungsblatt vom 14. Oktober gesehen haben, plant Swisscom den Umbau der Mobilfunkanlage mit neuen 3G-, 4G-, 5G- / VILL-Antennen.

Wir haben uns im Jahr 2021 gegen Pläne für zwei 5G-Antennen ausgesprochen. Im Fall der Antenne am Bahnhof von Villeret haben wir uns durchgesetzt. Zwar wurde das Gesundheitsargument nicht berücksichtigt, wohl aber das ästhetische Argument. Der Kampf gegen diese sehr umstrittenen – und unserer Meinung nach für die Natur und die Menschen schädlichen – Antennen geht weiter.

Diesmal befinden sich die geplanten Antennen im Naturschutzgebiet Combe-Grède bei «La Vielle Vacherie». Wir sind strikt dagegen, dass diese Technologie in einem Naturschutzgebiet installiert wird.

Wir fordern Sie dringend auf, mit Ihrem Brief an die Präfektur Einspruch gegen dieses Projekt einzulegen. Um Ihnen die Sache zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Brief an, den Sie datieren und unterschreiben müssen. Mit diesem Brief wird Ihr Einspruch als Teil eines kollektiven Einspruchs betrachtet. Wenn Sie Ihren eigenen Brief schicken, wird Ihr Einspruch als individueller Einspruch betrachtet.

-> Damit Ihr Einspruch anerkannt wird, müssen Sie ihn unbedingt vor dem 13. November in einen Briefkasten der Post einwerfen.

Schließlich ermutigen wir auch die Bürgerinnen und Bürger von Villeret nachdrücklich, an der Gemeindeversammlung von Villeret am kommenden Montag, den 5. Dezember um 19 Uhr teilzunehmen.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Mut wünschen und grüssen freundlich

Der Vorstand des Vereine 5G Vallon de St-Imier

Der Oppositionsbrief kann hier heruntergeladen werden

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Antenne am Bahnhof Villeret abgelehnt

Die Präfektur von Courtelary teilt in einem Brief vom 22. Dezember 2021 ihren globalen Entscheid bezüglich de Errichtung einer neuen Basisstation für mobile Kommunikation im Auftrag von SALT Mobile SA (BE_2402A) mit.

Das Schreiben ist an die einzelnen OpponentInnen sowie an den Vertreter der Gruppe der 157 Einsprachen, Me Olivier Moniot, gerichtet. Die Einsprache der Gruppe und der meisten Einsprechenden wird zugelassen und die Baubewilligung wird verweigert.

Me Moniot vermerkt in seiner Nachricht an den Vorstand des Vereins 5G au Vallon:

Dieser Entscheid muss noch in mehreren Punkten analysiert werden, aber ich möchte bereits darauf hinweisen:

Der (teilweise) Inhalt der Einsprache der Gemeinde war relevant und angemessen; wir hätten eine Kopie der Einsprache erhalten sollen/können, was das Missverständnis in unserem Brief an die Gemeinde vermieden hätte.

Sämtliche Argumente der Opposition werden verworfen, mit Ausnahme des Kriteriums der «Ästhetik» in diesem Wohngebiet mit seinen schützenswerten architektonischen Qualitäten.
Daher wird dies bei der geplanten Antenne des Tennisclubs höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein.
Des weiteren wird es keine rechtlichen Konsequenzen geben, da die Rechte der OpponentInnen anerkannt werden.

Es sei noch darauf hingewiesen, dass der Betreiber innerhalb von 30 Tagen gegen diese Entscheidung Berufung einlegen kann.

Der Bescheid der Präfektur umfasst 14 Seiten und ist hier verfügbar.

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Oppositionen in der Warteschlaufe

Manche unter uns fragen sich, wie es denn steht um die Opposition, welche sie eingereicht haben, im September 20 gegen das Antennenprojekt beim Tennisplatz Villeret, oder im März 21 gegen dasjenige am Bahnhof.

Zur Erinnerung; Es wurden 174 Oppositionen eingereicht gegen die antenne beim Tennis, bzw. 157 gegen diejenige am Bahnhof. Damit gibt es in Villeret allein um die 331 Oppositionen.

Der Amtsbezirk Courtelary hat die Einsprachen bestätigt doch seither haben wir nichts mehr gehört. Wir wissen nicht, was die Gründe sind für diese Funkstille, doch wir vermuten, es könnte auch mit dem gegenwärtig hängigen Entscheid des Bundesgerichts zusammenhängen. Ein Rentnerpaar in Steffisburg hat eine Beschwerde eingereicht gegen 5G. Das Bundesgericht wird ersucht, die Inbetriebnahme von 5G Antennen erst zu bewilligen, wenn nachgewiesen ist, dass diese keine Gesundheitlichen Schäden verursachen (Siehe Beitrag auf SRF) . Jedenfalls hat dies dazu geführt, dass eine Einsprache gegen einen Entscheid in Courtelary von der kantonalen Verwaltung suspendiert wurde.

Wir nehmen die Wartezeit mit Geduld, die Projekte sind ja auf Eis gelegt und somit ist Zeit gewonnen. Von den mittlerweile 5296 in Betrieb stehenden 5G Antennen sei hier nicht die Rede…

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Adaptative Antennen: Entscheid des Parlaments im Juni

Diese Woche erhielten wir ein Mail von STOP 5G

GEFAHR: Parlament ändert Strahlungsgrenzwerte
MOTION 20.3237: ABSTIMMUNG JUNI 2021

Um die Einführung von 5G zu erleichtern, drängt die Telekom-Lobby darauf, dass das Parlament im Juni 2021 eine der Optionen 4 oder 5 des BAFU-Berichts annimmt, der eine Erhöhung der Grenzwerte von 5 oder 6V/m auf 11,5V/m oder 20V/m fordert.

Mit der Veröffentlichung der «Vollzugshilfe» des BAFU am 23. Februar 2021 können adaptive 5G-Antennen dank Reduktionsfaktoren bereits bis zu zehnmal lauter senden, ohne dass die aktuellen Grenzwerte verändert werden. Dies entspricht bereits einer Immission von 16 bis 19V/m. Werden die Grenzwerte weiter auf 11,5V/m oder gar 20V/m erhöht, würde dies für 64-Element-Adaptivantennen Immissionen von 36V/m für Option 4 bzw. 63V/m für Option 5 bedeuten.

Das Ziel ist es, die Bereitstellung von 5G mit weniger, aber viel leistungsfähigeren Antennen zu ermöglichen – auf Kosten der Gesundheit der Menschen. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Umwelt, den Planeten und die Gesellschaft im Allgemeinen.

Das Risiko besteht natürlich darin, dass gewählte Vertreter, die mit voreingenommenen Informationen überschwemmt werden, sich für solche Erhöhungen entscheidenDies wäre eine sehr ernste Infragestellung des Vorsorgeprinzips.

Das Kollektiv und die Vereinigung Stop5G hat daher eine E-Mail an die gewählten Vertreter geschickt, um sie über die Risiken zu informieren, die sich aus der Annahme einer solchen Erhöhung der Strahlung ergeben würden, die bereits zu hoch ist, wenn man die biologischen Auswirkungen der vom Mobilfunknetz ausgestrahlten Wellen berücksichtigt.

Wir ermutigen Sie, das Gleiche zu tun!Senden Sie ihnen eine E-Mail mit Ihren eigenen Worten. Um Ihnen einige Ideen zu geben, sind hier die Mitteilungen, die wir an die Parlamentarier geschickt haben, auf Französisch und auf Deutsch.
Nationalratmitglieder E-mail Adressen : hier herunterladen