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Entscheid des Bundesgerichts

Das Bundesgericht hat eine lange erwartete Entscheidung gefällt. Schutz vor Strahlung berichtet:

Endlich liegt jetzt ein mit Spannung erwartetes Bundesgerichtsurteil vor, doch beantwortet es nur einen Teil der offenen Fragen zu 5G. Auf einem Mehrfamilienhaus in Steffisburg BE soll eine Mobilfunkanlage mit adaptiven 5G-Antennen entstehen. Das Gericht entschied, die Antenne dürfe zwar erstellt, jedoch nur wie eine 4G-Antenne betrieben werden. Das bedeutet: Die Anwendung eines «Korrekturfaktors» sowie die regelmässige Überschreitung der Grenzwerte müssten in einem separaten Verfahren geprüft werden. Der Entscheid lässt darauf schliessen, dass eine rasche Einführung von ultraschnellem 5G – wie es die  Mobilfunklobby und Bundesrat beabsichtigten – vom Tisch ist.

Hier geht’s zur Medienmitteilung des Bundesgerichts